Zoll

Zoll und Außenhandel Import Export Zollwert. Einfuhrzoll Ausfuhrzoll

Kurs Inhalt:

- Zoll und Außenhandel. Import Export.
- Der Ursprung der Waren.
- Zollwert. Einfuhrzoll. Ausfuhrzoll.
- Klassifikation von Waren. Zollkodex. Nomenklatur.
- Zoll-Agenten.
- Die zollamtliche Überwachung des Warenverkehrs.
- Einfuhr in die Europäische Union. Zollermäßigungen bei der Einfuhr in die EG.
- Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen.
- Aufbau des EZT und der Nomenklatur/Codenummer.

Zusammenfassung:

ZOLL: Der Ursprung der Waren. Klassifikation von Waren. Zollkodex. Nomenklatur. Zoll-Agenten. Die zollamtliche Überwachung des Warenverkehrs. Einfuhr in die Europäische Union.

Als Zölle werden Abgaben oder Steuern bezeichnet, die im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Drittländern zu entrichten sind. Die Erhebung durch die Zollverwaltung knüpft dabei an den Eingang einer Ware in den EG-Wirtschaftskreislauf (Einfuhrzoll) bzw. an das Verlassen aus dem EG-Wirtschaftskreislauf (Ausfuhrzoll) an. Die Höhe des zu zahlenden Zolls richtet sich nach dem sog. "Zolltarif".

Zoll und Außenhandel Import Export

 Durch die Entwicklungen des Gemeinschaftsrechts ist die Gesetzgebungs- und Ertragskompetenz fast vollständig auf die Europäische Gemeinschaft übergegangen. Die Einnahmen fließen seit 1975 abzüglich einer Pauschale für die Kosten der Erhebung der Europäischen Union zu.

Die zollamtliche Überwachung des Warenverkehrs über die Grenzen des Zollgebiets der Gemeinschaft bildet einen Schwerpunkt der zöllnerischen Tätigkeit.
Diese Aufgabenzuteilung beinhaltet neben der Beachtung der für diese Waren geltenden Gesetze und Verordnungen in vielen Fällen auch die Erhebung der gesetzlich geschuldeten Einfuhrabgaben. Hierzu gehören insbesondere die Zölle, aber auch die Einfuhrumsatzsteuer und die besonderen Verbrauchsteuern, wie z.B. die Branntwein- oder Tabaksteuer.

Um bei der Wareneinfuhr eine reibungslose und einheitliche Abfertigung zu gewährleisten, werden alle erdenklichen Waren und Güter von einem systematisch aufgebauten Warenverzeichnis (sog. Nomenklatur) erfasst.
Diese Klassifizierung bzw. Tarifierung erfolgt in Form der Verschlüsselung der Warenbeschreibung in eine 11-stellige Codenummer.

Anhand dieser Codenummer lassen sich neben der Ermittlung der oben erwähnten Einfuhrabgabensätze auch weitere mit der grenzüberschreitenden Warenbewegung verbundene Rechtsfolgen ableiten.

Zollermäßigungen bei der Einfuhr in die EG
Die Europäische Gemeinschaft gewährt aufgrund von Verträgen oder autonom, das heißt ohne vertragliche Verpflichtung, zolltarifliche Abgabenvergünstigungen bei der Einfuhr, die zu einer Zollermäßigung bis hin zum Zollsatz 0 % führen.
Ist eine Zollvergünstigung zeitlich aber nicht mengen- oder wertmäßig eingeschränkt, wird sie im Rahmen einer Zollaussetzung gewährt. Ist sie hingegen wert- oder mengenmäßig beschränkt, wird sie im Regelfall durch ein Zollkontingent überwacht, das innerhalb eines bestimmten Zeitraums anzuwenden ist. Im Einzelfall kann die Europäische Kommission auch eine Plafondüberwachung anordnen, die ebenfalls wert- oder mengenmäßig eingeschränkt ist.

Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen
Zum Schutz des europäischen Marktes gegen gedumpte oder subventionierte Einfuhren steht der Europäischen Gemeinschaft (EG) das System der Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen zur Verfügung.
Der Begriff "Dumping" kommt aus dem Englischen und bedeutet "Ausfuhr zu Schleuderpreisen". Nach Artikel VI des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (genannt: GATT - General Agreement on Tariffs and Trade) liegt ein Dumping vor, wenn Handelswaren eines Landes unter ihrem normalen Wert auf den Markt eines anderen Landes gebracht werden. Das ist dann der Fall, wenn der Preis einer Ware, die aus einem Land ausgeführt wird, billiger ist als der Verkaufspreis der gleichen Ware im selben Land.


Aufbau des EZT und der Nomenklatur/Codenummer
Bei dem Elektronischen Zolltarif (EZT) handelt es sich um ein EDV-gestütztes Auskunftssystem, das die für eine Zollbehandlung maßgebenden gemeinschaftlichen und nationalen Rechtsvorschriften zusammenfasst. Gesetzliche Grundlagen für die aufgeführten Maßnahmen bleiben ausschließlich die jeweils maßgebenden Vorschriften (z.B. Außenwirtschaftsgesetz).

Verfügbare Sprachen: En Fr Es Ct

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