 Zoll und Außenhandel Import Export Zollwert
(Kurs, Master)
Lerneinheit (Gegenstand): Zoll und Außenhandel Import Export Zollwert. Einfuhrzoll Ausfuhrzoll. Lehrplan:
- Zoll und Außenhandel. Import Export
- Der Ursprung der Waren
- Zollwert. Einfuhrzoll. Ausfuhrzoll
- Klassifikation von Waren. Zollkodex. Nomenklatur
- Zoll-Agenten
- Die zollamtliche Überwachung des Warenverkehrs
- Einfuhr in die Europäische Union (EU).
- ZOllermäßigungen bei der Einfuhr in die EG
- Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen
- Aufbau des EZT und der Nomenklatur/Codenummer
- Fallstudie: Marktzugangsdatenbank
Weltzollorganisation
- Einführung in die Weltzollorganisation (WZO)
- Harmonisierten Systems (HS)
- Zollwert
- Ursprungsregeln
- Welthandelsorganisation-Übereinkommens über Ursprungsregeln
- Brauchtum Durchsetzung und Einhaltung
- Weltzollorganisation SAFE-Paket
- Zollverfahren und Erleichterungen
- Konventionen: revidierten Übereinkommens von Kyoto, ATA-System und Zollabkommen über Behälter
- Fallstudie: Marktzugang Karte
Zoll und der Welthandelsorganisation
- Die Welthandelsorganisation
- Multilateralen Handelssystems
- Welthandelsorganisation Abkommen
- Tarife. Landwirtschaft
- Normen und Sicherheitsvorschriften
- Der Textilien
- Anti-Dumping, Subventionen und Schutzmaßnahmen
- Nicht-tarifäre Handelshemmnisse
- Abkommen über Einfuhrlizenzverfahren
- Abkommen über den Zollwert
- Regeln für die Bewertung von Waren beim Zoll
- Methoden: Transaktionswert, identische oder ähnliche Waren, Deduktive oder
- Methode und Fall-back
- Kontrolle vor dem Versand Abkommen
- Ursprungsregeln Abkommen
- Brauchtum und regionale Handelsabkommen
- Zollverfahren und der Doha-Agenda
- Chinese Customs
- European Customs Union (EU)
- New
Union Customs Code
- European Union-Turkey Customs Union
- World Customs Organisation
- Customs and the World Trade Organisation (WTO)
Kurs Lernmaterialien (Sprache):
Zoll
Douanes
Aduanas
Alfandegas
Dieses kurs (e-learning online) ist Teil der folgenden Hochschulprogramme
(Kurse, Master, Doktorat), die von der EENI Global Business School (Wirtschaftsschule):
- Kurs: Außenhandel Verwaltung
- Kurs
Ausländische Direktinvestitionen (ADI)
- Masters: Internationale Geschäfte (MIB), Internationaler Handel, Internationaler Transport, Export Back Office
- Doktorat: Geschäft in Asien, Welthandel, Globale Logistik
- Diplom in Internationaler Handel

Beispiel aus dem Kurs Zoll und Außenhandel Import Export Zollwert

Master Sekretär Außenhandels
Kurs (Online) Zusammenfassung - Zoll

Als Zölle werden Abgaben oder Steuern bezeichnet, die im
grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Drittländern zu entrichten sind. Die
Erhebung durch die Zollverwaltung knüpft dabei an den Eingang einer Ware in den
EG-Wirtschaftskreislauf (Einfuhrzoll) bzw. an das Verlassen aus dem
EG-Wirtschaftskreislauf (Ausfuhrzoll) an. Die Höhe des zu zahlenden Zolls
richtet sich nach dem sog. "Zolltarif".
Durch die
Entwicklungen des Gemeinschaftsrechts ist die Gesetzgebungs- und
Ertragskompetenz fast vollständig auf die
Europäische Gemeinschaft übergegangen.
Die Einnahmen fließen seit 1975 abzüglich einer Pauschale für die Kosten der
Erhebung der Europäische Union zu.
Die zollamtliche Überwachung des Warenverkehrs über die Grenzen des Zollgebiets
der Gemeinschaft bildet einen Schwerpunkt der zöllnerischen Tätigkeit.
Diese Aufgabenzuteilung beinhaltet neben der Beachtung der für diese Waren
geltenden Gesetze und Verordnungen in vielen Fällen auch die Erhebung der
gesetzlich geschuldeten Einfuhrabgaben. Hierzu gehören insbesondere die Zölle, aber auch die Einfuhrumsatzsteuer und die besonderen Verbrauchsteuern, wie z.B.
die Branntwein- oder Tabaksteuer.
Um bei der Wareneinfuhr eine reibungslose und einheitliche Abfertigung zu
gewährleisten, werden alle erdenklichen Waren und Güter von einem systematisch
aufgebauten Warenverzeichnis (sog. Nomenklatur) erfasst.
Diese Klassifizierung bzw. Tarifierung erfolgt in Form der Verschlüsselung der
Warenbeschreibung in eine 11-stellige Codenummer.



Anhand dieser Codenummer lassen sich neben der Ermittlung der oben erwähnten
Einfuhrabgabensätze auch weitere mit der grenzüberschreitenden Warenbewegung
verbundene Rechtsfolgen ableiten.
Zollermäßigungen bei der Einfuhr in die EG
Die Europäische Gemeinschaft gewährt aufgrund von Verträgen oder autonom, das
heißt ohne vertragliche Verpflichtung, zolltarifliche Abgabenvergünstigungen bei
der Einfuhr, die zu einer Zollermäßigung bis hin zum Zollsatz 0 % führen.
Ist eine Zollvergünstigung zeitlich aber nicht mengen- oder wertmäßig
eingeschränkt, wird sie im Rahmen einer Zollaussetzung gewährt. Ist sie hingegen
wert- oder mengenmäßig beschränkt, wird sie im Regelfall durch ein Zollkontingent überwacht, das innerhalb eines bestimmten Zeitraums anzuwenden
ist. Im Einzelfall kann die Europäische Kommission auch eine Plafondüberwachung
anordnen, die ebenfalls wert- oder mengenmäßig eingeschränkt ist.

Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen
Zum Schutz des europäischen Marktes gegen gedumpte oder subventionierte
Einfuhren steht der Europäischen Gemeinschaft (EG) das System der Antidumping-
und Antisubventionsmaßnahmen zur Verfügung.
Der Begriff "Dumping" kommt aus dem Englischen und bedeutet "Ausfuhr zu
Schleuderpreisen". Nach Artikel VI des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (genannt: GATT - Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens) liegt ein Dumping vor, wenn Handelswaren eines Landes unter ihrem normalen Wert auf den Markt eines
anderen Landes gebracht werden. Das ist dann der Fall, wenn der Preis einer
Ware, die aus einem Land ausgeführt wird, billiger ist als der Verkaufspreis der
gleichen Ware im selben Land.
Aufbau des EZT und der Nomenklatur/Codenummer
Bei dem Elektronischen Zolltarif (EZT) handelt es sich um ein EDV-gestütztes
Auskunftssystem, das die für eine Zollbehandlung maßgebenden gemeinschaftlichen
und nationalen Rechtsvorschriften zusammenfasst. Gesetzliche Grundlagen für die
aufgeführten Maßnahmen bleiben ausschließlich die jeweils maßgebenden
Vorschriften (z.B. Außenwirtschaftsgesetz).


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